Untersuchungsstellen
Aktualisiert am 21.10.2008
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Internetseite
„trinkwasser-fuer-europa“ Wasserseite von Hartmut Schmitt Listen
zugelassener Untersuchungsstellen |
Nach § 15 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung
von 2001 dürfen offizielle Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung
einschließlich der Probenahme nur von solchen Untersuchungsstellen, Instituten
und Labors durchgeführt werden, die dafür auch zugelassen sind. Bei anderen
Untersuchungsstellen oder anderen Probenehmern muss damit gerechnet werden,
dass diese ggf. nicht anerkannt werden (vor allem bei rechtlich relevanten
Fragestellungen). Dann sind die Untersuchungen wertlos und müssen wiederholt
werden.
Der Internetzugang zu den
einzelnen Landeslisten wird je nach Bundesland etwas unterschiedlich
gehandhabt. Deshalb sollten die Leserinnen und Leser diese Besonderheiten
beachten und ggf. weitere Angaben wie Telefon, Telefax, E-Mail und
Internetadressen nachschlagen. Da nicht jede Untersuchungsstelle für alle Arten
von Untersuchungen und Probenahmen zugelassen ist, sollte bei der Kontaktaufnahme
nachgefragt werden, ob die gewünschte Untersuchung auch gemacht werden darf. Ansonsten
müßte auf eine andere Untersuchungsstelle ausgewichen werden. Im Bedarfsfall
kann man zugelassene Untersuchungsstellen auch über die örtlichen Wasserwerke
oder über die zuständigen Gesundheitsämter bei den Landratsämtern erfahren.
Listen
der für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenen Untersuchungsstellen